Anke Hawemann - Fachanwältin für Familienrecht
Oftmals reicht schon eine frühzeitige Beratung aus, um Ihnen eine Orientierung für Ihr weiteres Handeln zu geben und Fehler zu vermeiden, die für Sie unter Umständen weitreichende finanzielle bzw. persönliche Folgen haben können.
Ehescheidung / Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Zu beachten ist, dass der maßgebliche Zeitraum für den Versorgungsausgleich in der Regel erst in dem Monat vor Zustellung eines Scheidungs-/Aufhebungsantrags endet. Leben also die Parteien mehrere Jahre getrennt, ohne dass ein Scheidungs-/Aufhebungsantrag gestellt wurde, kann sich das für denjenigen, der während der Trennung die höheren Rentenanrechte erwirbt, ungünstig auswirken, da er von seinen Rentenanrechten umso mehr abgeben muss, als er von dem anderen erhält.
Wenn die Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft einvernehmlich durchgeführt wird, benötigt nur die antragstellende Partei einen Rechtsanwalt; die andere Partei vertritt sich in diesem Fall selbst.
Unterhalt
Es gibt im Familienrecht verschiedene Unterhaltstatbestände:
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann entstehen ab der Trennung von Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartner*innen bis zur Scheidung bzw. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Entscheidend ist zunächst, ob es Einkommensunterschiede zwischen den Parteien gibt. Nachehelicher bzw. nachpartnerschaftlicher Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Scheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verlangt werden.
Betreuungsunterhalt kann in der Regel mindestens bis zum 3. Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes beansprucht werden, darüber hinaus nur aus kind- oder elternbezogenen Gründen.
Elternunterhalt kann von Abkömmlingen verlangt werden, wenn ein Elternteil z. B. durch eine kostenintensive Pflegebedürftigkeit seinen Bedarf nicht mehr aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken kann.
Kindschaftsrecht
Zum Bereich des Kindschaftsrechts zählen insbesondere das Sorgerecht und das Umgangsrecht.
Eltern eines minderjährigen Kindes üben das Sorgerecht auch nach einer Trennung gemeinsam aus, wenn sie miteinander verheiratet sind bzw. waren oder wenn sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Über Angelegenheiten, die für das Kind von besonderer Bedeutung sind, müssen die Eltern Einvernehmen erzielen.
Können sich die Eltern nach einer Trennung - auch mit Hilfe des Jugendamtes, einer Mediation u. ä. – über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung, die das Kind betreffen, oder über die Ausgestaltung des Umgangsrechts nicht einigen, kann sich ein Elternteil zwecks Klärung an das Familiengericht wenden.
Trennungsberatung
Eine Trennung zwischen Eheleuten, eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner*innen oder unverheirateten Lebensgefährt*innen stellt regelmäßig nicht nur eine persönliche und emotionale Belastung dar, sondern es ergeben sich unabhängig von einer etwaigen späteren Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft auch bereits mit der Trennung weitreichende rechtliche Folgen, so dass es sich empfiehlt, sich bereits bei einer abzusehenden oder gerade eingetretenen Trennung anwaltlichen Rat zu holen. Zu den Folgen zählen u. a. die Klärung von Unterhaltsfragen, die Vermögensauseinandersetzung, die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung, Steuern und kranken- sowie rentenrechtliche Vorsorge sowie erbrechtliche Fragen.